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Online Tagesgeld aus der steuerlichen Perspektive
Wer sein Geld in Form von Online Tagesgeld anlegt, der will damit mit Hilfe der Zinsen eine möglichst hohe Rendite erzielen. Selbstverständlich profitiert leider nicht nur der Kunde von dieser Funktionsweise, denn auch hier will der Staat natürlich am erwirtschafteten Kuchen mitnaschen. Aus diesem Grund werden auch hier Steuern fällig, die sich der Staat nicht entgehen lassen will. Heute müssen bei diesem Bankprodukt die so genannten Abgeltungssteuern entrichtet werden, während bis Ende 2008 eine Kapitalertragssteuer für die Zinsen zu zahlen gewesen ist. Es geht hier im Grunde immer darum, dass Erträge aus Einkünften von Kapitalvermögen versteuert werden müssen. Dazu zählen unter anderem auch Zinseinkünfte von Sparbüchern, Festgeldern oder eben von Online Tagesgeld. Der Prozentsatz, der von diesen Zinseinnahmen abgegeben werden muss, macht nicht weniger als 25 Prozent aus. Es existiert allerdings ein legaler Weg, der es möglich macht, dass die Abgeltungssteuer nicht für den gesamten Betrag der Zinseinkünfte aus dem Online Tagesgeld fällig wird. Zu diesem Zweck muss der Inhaber von einem Tagesgeldkonto einen so genannten Freistellungsantrag stellen. Dieser kann zum Beispiel von allein stehenden Personen dann beansprucht werden, wenn der Gewinn aus den Zinsen von einem Tagesgeldkonto den Betrag von 801 Euro nicht überschreitet. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich dieser auf 1.602 Euro. Wer sein Geld nicht ausschließlich einem Konto für Online Tagesgeld, sondern auch anderen Geldanlagen zugeführt hat, der kann den maximalen Betrag der Freistellung auch auf unterschiedliche Produkte aufsplitten. Wenn der Inhaber von einem Tagesgeldkonto die Abgeltungssteuer auf die erwirtschafteten Zinsen entrichtet hat, so fallen keine weiteren Steuern an. Personen, deren Einkommen dermaßen niedrig ist, dass sie von Steuerzahlungen befreit sind, erhalten bei ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Wenn diese der Bank präsentiert wird, dann muss auch auf die Zinserträge aus den Tagesgeldern keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
geschrieben von yung am 07.03.2010 - 15:47:13 - letzte Bearbeitung am 08.03.2010 - 09:13:45
Tag: geld
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